Lexikon -Diplompsychologe


Nicht in jedem Fall sind psychotherapeutische Maßnahmen Leistungsbestandteil des Versicherungsvertrages.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist bei einigen Anbietern der Eintrag des Therapeuten in das Arztregister.
Eine Übertragung der Behandlung auf einen nichtärztlichen Behandler (z.B. Diplompsycholgen) wird dann nicht von der PKV bezahlt.

Die Kostenübernahme kann auch auf bestimmte Verfahren beschränkt sein.
Zu beachten sind auch eventuelle Höchstgrenzen bei den Behandlungsstunden pro Jahr, Erstattungsgrenzen für das Behandlungshonorar pro Jahr (pro Sitzung).
In einigen Fällen wird ein bestimmter prozentualer Anteil des Honorars erstattet.

Auch Karenzzeiten (Mindestmitgliedschaft vor Leistungsanspruch) sind zu beachten.

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