Lexikon -Insolvenzmasse

Wenn ein Unternehmen oder auch eine natürliche Person nicht mehr in der Lage ist, nicht nur vorübergehend, ihre Schulden zurück zu zahlen beschreibt die Insolvenz diese Zahlungsunfähigkeit.
In der Insolvenzordnung (InsO) ist das Insolvenzverfahren geregelt. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger durch gerechte Verteilung der Insolvenzmasse zu erfüllen. Somit wird der Schuldner von seinen Befindlichkeiten befreit.

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