Lexikon -Klageaussschlussfrist

Die Klageausschlussfrist besagt, dass der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Versicherungs-Leistungen innerhalb von 6 Monaten geltend machen muss, nachdem der Versicherer die Leistungsübernahme schriftlich abgelehnt hat.

Mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurde diese Regelung abgeschafft.

siehe:VVG-Reform

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